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Kerstins Geschichte ist fast ein modernes Märchen aus Afrika, in dem gegen alle Wahrscheinlichkeit zu guter Letzt das Recht siegt. Eigentlich sprach alles dagegen, daß sie das schreckliche Gefängnis im afrikanischen Arusha , in das sie unter der Anklage des Mordes an ihrem Ehemann Cliff geworfen worden war, je wieder lebendig verlassen würde: Unerfahrene, teils schludrige Ermittlungsbehörden; haßerfüllte Verwandte ihres verstorbenen Mannes, die ihren Einfluß und ihr Geld zu ihrer Vernichtung einsetzten und denen es gelang, die neuseeländische Regierung zur Ausübung diplomatischen Druckes gegenüber Tansania zu veranlassen; ein fremdes Rechts-, Gerichts- und Justizverwaltungssystem, dessen Effizienz, Integrität und Unabhängigkeit alles andere als unbestritten waren.
Ohne eine ganze Kette glücklicher Umstände, in der kein Glied hätte fehlen dürfen, hätte sie auch zum Tode verurteilt werden können:

Da ist zuallererst Kerstins große Charakterstärke, ihre innere Kraft, ihr Mut, ihr Glaube an sich selbst und an die Gerechtigkeit, die es ihr, der Inhaftierten , ermöglichten, ihre oft verzagten Angehörigen zu trösten. Da ist auch ihr Mitgefühl und ihr Impuls zu helfen, mit denen sie ihren afrikanischen Mithäftlingen als "weißer Engel" erschien. Deren Vertrauen und Mitmenschlichkeit gaben ihr wiederum Kraft für sich selbst. Eine schwächere Frau als sie hätte die Tage, Wochen und Monate ihrer Haft unter schwierigsten hygienischen Bedingungen, einer Haft im ständigen Wechselbad zwischen Bangen, Hoffen und Verzweiflung, nicht ohne Schaden an Leib und Seele überstanden.
Die wichtigste Quelle ihrer Kraft lag in dem beispielhaften Zusammenhalt ihrer Familie, den Lößers. Kerstins Vater Gerald, der sein ganzes berufliches Leben in Afrika zugebracht hat, wurde zum Motor der Verteidigung seiner Tochter. Er gewann für sie ein Team der renommiertesten Strafverteidiger Tansanias. Zugleich organisierte er ein Netz der nimmermüden Fürsorge, das nicht nur Kerstins Lebensbedingungen im Gefängnis erträglicher machte. Auch ihre afrikanischen Mitgefangenen, ja teils auch die unter bescheidensten Bedingungen lebenden Gefängniswärter und ihre Familien, profitierten von seinen Lebensmittel- und Medikamentenspenden.- Mutter Helga übernahm aufs Selbstverständlichste die zweifellos anstrengende und fordernde Rolle der Ersatzmutter für die beiden jüngsten Kinder Kerstins, die bei ihr in Deutschland ein neues Zuhause fanden. -Und Bruder Wolfgang, der wie ein Public Relations Profi die Verbindung zur Bundesregierung und zu den deutschen Medien hielt, trug dazu bei, daß sich aus Deutschland Druck auf die tansanische Regierung zur beschleunigten Behandlung des Falles nach rechtsstaatlichen Kriterien aufbaute. Die internationale Gemeinde in Arusha schließlich, die wie "ein Mann" hinter Kerstin stand, verstärkte diesen Druck von innen.

Eine glückliche Fügung war es, daß sich mit Greg Love ein hocherfahrener forensischer Experte aus Australien nach penibler Prüfung des Untersuchungsmaterials als Sachverständiger der Verteidigung anbot - und später im Zeugenstand die Beweisführung der Anklage Punkt für Punkt widerlegte.
All das hätte jedoch in einer Lage, in der die Staatsanwaltschaft aus der Hauptstadt Daressalam ihr ganzes Prestige für eine Verurteilung einsetzte, weil sie gegen den Rat der untersuchenden Polizei mehrere Möglichkeiten zur Niederschlagung des Verfahrens abgelehnt hatte, wenig geholfen, wenn es nicht einen weiteren Glücksfall gegeben hätte : den tansanischen Richter Rutakangwa. Wer die Sorgfalt, die Klugheit, die Menschenkenntnis und vor allem das unbestechliche Ethos auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit wahrnimmt, die aus jeder Zeile seines sorgfältig formulierten Urteils sprechen, kann Richter Rutakangwa nur höchste Achtung zollen.

Ich selbst habe mich sehr gefreut, daß auch ich zu diesem "happy end" meinen Beitrag leisten konnte. Lößers und wir lernten uns kennen, als ich Anfang der 90er Jahre deutscher Botschafter in Kenia, dem Nachbarland Tansanias war. Als mich der Hilferuf Geralds erreichte, arbeitete ich in der außenpolitischen Abteilung des Bundeskanzleramts. Von dort aus konnte ich die Anstrengungen unterstützen, die das Auswärtige Amt in Berlin und die deutsche Botschaft in Tansania unternahmen, um eine Freilassung Kerstins oder zumindest ein schnelles und faires Gerichtsverfahren zu erreichen. Durch mehrere Gespräche mit dem tansanischen Botschafter in Deutschland versuchte ich sicherzustellen, daß die Regierung in Daressalam verstand, welche Bedeutung die rechtsstaatliche Behandlung Kerstins , die nach meiner Kenntnis der Beweislage zu einem Freispruch für Kerstin führen mußte, für die bilateralen Beziehungen hatte.- Neben der Freude über den Freispruch Kerstins hat es mich mit einer tiefen Genugtuung erfüllt, daß der tansanische Staat mit diesem Verfahren den Nachweis für die Reife seiner Institutionen und für die Verpflichtung seiner Justiz auf Recht und Gesetz geliefert hat. Tansania, das uns Deutschen als früheres Deutsch-Ostafrika historisch verbunden ist, hat für Kerstin und ihre Familie, aber auch für ihre vielen Freunde und , wer weiß, auch für ihre Leser dem Glauben an Afrika und die Wärme seiner Menschen neue Nahrung gegeben.

Bernd Mützelburg